– Titus Gebel – 

Häufig gestellte Fragen

Zurück zur Homepage

SOUVERÄNITÄT

Verleihen Freie Privatstädte eine eigene Staatsbürgerschaft?

Nein, denn Freie Privatstädte sind keine eigenständigen, souveränen Gebilde, sondern eine Art Sonderverwaltungszone innerhalb bestehender Staaten. Das bedeutet, dass jeder Einwohner einer Freien Privatstadt zunächst seine eigene Staatsbürgerschaft behält. Die Freie Privatstadt stellt lediglich Aufenthaltsgenehmigungen aus, keine Reisepässe. Auf lange Sicht könnten sich manche Freie Privatstädte freilich zu eigenständigen Stadtstaaten weiterentwickeln.

 

SMART CITIES

Was ist der Unterschied zu Smart Cities?

Smart Cities nutzen neue Technologien, um das tägliche Leben und die Abläufe in einer Stadt zu erleichtern. Insofern können Freie Privatstädte auch Smart Cities sein. Aber nicht alles, was technisch machbar, ist es auch wünschenswert. Smart Cities können auch eine totale Überwachung der Bürger bedeuten. In Freien Privatstädten hingegen würde vertraglich garantiert werden, dass eben dies nicht passiert. Der entscheidende Punkt ist die Frage einer garantierten Rechtsposition und der entsprechenden Handlungsfreiheit der Bürger. Insofern ist es wichtiger, in einer Free City zu leben als in einer Smart City.

MONOPOL

Der Stadtbetreiber ist eine Art Monopolist, zumindest was das Thema Sicherheit angeht. Führt das nicht zu den üblichen Problemen von Monopolen, insbesondere schlechtere Qualität bei höheren Preisen mangels Wettbewerb?

Der Ansatz, konkurrierende Sicherheitsdienstleister mit jeweils eigenen Regeln und insofern konkurrierenden Rechtssystemen zuzulassen, mag aus Gründen der Monopolverhinderung theoretisch attraktiv erscheinen. In der Praxis sind vermutlich der damit verbundene Aufwand und die Unannehmlichkeiten (die sogenannten Transaktionskosten) zu hoch. Bis sich am Markt Regeln herausgebildet hätten, wie Kollisionen der verschiedenen Anbieter und Rechtssysteme aufzulösen wären, würden Jahre vergehen. Die organisierte Kriminalität kann in solche Systeme leicht einsickern und selbst die stärksten Sicherheitskräfte stellen.

Die sich daraus ergebende Unfähigkeit des Betreibers, Sicherheit zu gewährleisten, führt wahrscheinlich zur relativen Unattraktivität solcher Ordnungen insbesondere für Familien und Unternehmen. Ein Machtmissbrauch des Betreibers wird durch das Erfordernis zahlender Kunden sowie deren einklagbare Vertragsposition, auch gegen den Betreiber bzw. dessen Sicherheitskräfte, und den Wettbewerb mit anderen Gebietskörperschaften unwahrscheinlich. Ist die Sicherheitslage schlecht oder überschreiten die Sicherheitskräfte regelmäßig ihre im Bürgervertrag eingeräumten Befugnisse, dann wird die Stadt dauerhaft nicht erfolgreich sein. Neukunden werden ausbleiben, Vertragsbürger abwandern und der Wert des Unternehmens wird sinken, nicht steigen. Es bestehen daher ausreichend Anreize für den Betreiber, sich auch im Hinblick auf sein Gewaltmonopol vertragstreu zu verhalten.

SICHERHEIT

Werden nicht Freie Privatstädte bei der erstbesten Gelegenheit vom Gastgeberstaat wieder einkassiert? Selbst wenn sie wehrhaft und unabhängig sind, haben Sie doch gegen Großmächte keine Chance.

Der Gastgeberstaat hat einen Vertrag mit dem Stadtbetreiber, der auch gängige Investitionsschutzklauseln enthalten dürfte; insofern liefe jener Gefahr, nach Besetzung der Freien Privatstadt erheblichen finanziellen Forderungen ausgesetzt zu sein, die auch eine Pfändung seines Auslandsvermögens nach sich ziehen könnten. Gleichwohl wird die Freie Privatstadt versuchen, es gar nicht so weit kommen zu lassen, etwa durch eine Kombination verschiedener Mittel wie Öffentlichkeitsarbeit, diplomatische Kontakte zu anderen Staaten und eine gewisse Defensivfähigkeit, welche zumindest die Einnahme der Freie Privatstadt mit einem Preis verbindet. Im Übrigen kann rechtzeitig darauf hingewiesen werden, dass die Bewohner hochmobil sind und in einem solchen Fall die Stadt schnell verlassen würden, was sie zu einem wenig attraktiven Übernahmeziel macht. Gegen Großmächte haben die wenigsten Staaten eine Chance und insoweit gibt es echte Souveränität ohnehin nur, soweit die Großmächte dies zulassen. Trotzdem können auch mächtige Staaten nicht ohne weitere Begründung einfach andere Territorien besetzen. Dies ruft andere Mächte auf den Plan und kann innenpolitisch für den oder die jeweiligen Machthaber gefährlich werden. Wäre dies anders, würden sämtliche Kleinstaaten heute nicht mehr existieren.

RECHTSDURCHSETZUNG

Wie können Bewohner Gerichtsurteile und Schiedssprüche, die gegen den Betreiber ergangen sind, durchsetzen?

Die Situation unterscheidet sich nicht von der im internationalen Handelsrecht. Wer einen Titel gegen einen fremden, zahlungsunwilligen Staat besitzt, hat zwar keine übergeordnete Exekutivgewalt, die diesen durchsetzen könnte, er kann aber versuchen, Vermögenswerte des betroffenen Staates in anderen Ländern zu pfänden. Ähnliches würde hier auch gegen den Betreiber gelten. Der Betreiber hat zudem einen Anreiz, vertragstreu zu sein und solche Entscheidungen zu respektieren, weil er andernfalls seine Gewinnaussichten schmälert.

KOHÄSION

Können Systeme ohne ethnischen, kulturellen oder religiösen Zusammenhalt auf Dauer überhaupt Bestand haben?

In der Freien Privatstadt entwickelt sich aufgrund der gemeinsamen Werte aller Voraussicht nach sukzessive eine eigene Kultur, wie das in den USA auch geschehen ist. Daneben sind Freie Privatstädte denkbar, die sich nur an bestimmte ethnische, kulturelle oder religiöse Gruppen richten. Im Übrigen muss die Frage als offen betrachtet werden, Dubai und Singapur existieren bislang auch ohne solche Kohäsionsmittel.

VERTRAGSÄNDERUNGEN

Vertragsänderungen und Anpassungen an aktuelle Entwicklungen sind früher oder später doch unvermeidlich. Diese werden entweder autoritär vorgegeben oder durch Mitbestimmungsorgane festgelegt, landen wir dann nicht wieder bei den herkömmlichen Systemen?

Es sollte für Schiedsgerichte und Gerichte möglich sein, auch neuartige Sachverhalte unter Rückgriff auf die seit Jahrhunderten geltenden Rechtsprinzipien und einen abgewogenen, vernünftigen Interessenausgleich zu entscheiden. So funktioniert das Common Law. Auch die maßgeblichen Prinzipien heutiger Zivilrechtsordnungen entsprechen immer noch denen des römischen Rechts von vor über zweitausend Jahren. In der Praxis werden sich in vielen neuen Lebensbereichen vermutlich auch ohne Zutun von Rechtsprechung oder Vertragsänderungen interessengerechte Regelungen finden, wie das etwa im Kreditkartengewerbe zur Regelung von Betrugsfällen geschehen ist. Schließlich besteht die Möglichkeit, Neubürgern andere Verträge anzubieten als den bisherigen Bewohnern und so sukzessive eine neue Ordnung zu schaffen, ohne jemanden zu entrechten. Die Vertragsänderungsproblematik ist gleichwohl einer der triftigsten Einwände und insofern sei auf Kapitel 15 des Buches über Freie Privatstädte verwiesen.

REGELUNGSDEFIZIT

Ist das alles nicht zu einfach gedacht? Braucht eine immer komplexere Welt nicht auch komplexe Regel?

Der Ansatz Freier Privatstädte ist, der Hyperkomplexität der Gegenwart durch einfache, robuste Rahmenregelungen zu begegnen und gerade nicht durch komplexe Gesetze, die dann wieder unerwartete Nebenwirkungen haben und diverse Schlupflöcher für Missbrauch und Vorteilsnahme bieten. Nur ein einfacher Regelungsrahmen, der genügend Raum für die Entstehung spontaner Ordnungen bietet, vermag es, das dezentral vorhandene Wissen der zahllosen Einzelpersonen fruchtbar zu machen.

ZUSAMMENLEBEN
IST KEIN MARKT

Politische Fragen sind kein Markt, genauso wenig wie Religion, Liebe oder Wissenschaft. Können Staaten einfach wie Unternehmen geführt werden?

Freie Privatstädte schaffen ein Angebot für eine vermutete Nachfrage auf einem … (Markt?). Auch eine ideelle Nachfrage ist eine Nachfrage, auch ein ideelles Angebot ist ein Angebot. Und es ist ja nicht so, dass alle anderen Lebensbereiche in einer Freien Privatstadt nicht abgedeckt werden, sie werden nur nicht vom Betreiber „politisch“ beantwortet. Es mag sein, dass herkömmliche Staaten nicht wie Unternehmen geführt werden können. Freie Privatstädte jedenfalls werden wie Unternehmen geführt. Die Beantwortung der Frage, ob das funktioniert, kann getrost dem Markt überlassen werden, auch wenn man ihn nicht als solchen bezeichnen möchte.

INSOLVENZ

Es ist unvermeidlich, dass sich einige Stadtbetreiber verkalkulieren werden und pleite gehen. Sind dann sämtliche Lebensentwürfe der Einwohner dieser Städte zum Scheitern verurteilt?

Bei drohender oder erfolgter Insolvenz des Betreibers ist, wie bei anderen Unternehmen auch, immer die Möglichkeit gegeben, dass ein Mitbewerber, ein Teil der Einwohner oder die Einwohner insgesamt die Stadt selbst übernehmen („resident-buy-out“). Im Übrigen ermöglicht eine Insolvenz einen geregelten und schuldenfreien Neuanfang. Auch unsere jetzige Welt wäre eine bessere, wenn Pleitestaaten beizeiten ein Insolvenzverfahren durchlaufen könnten.

TRITTBRETTFAHREREI

Nutzen Freie Privatstädte nicht die Infrastruktur des sie umgebenden Gastgeberstaates und seinen militärischen Schutz, könnten alleine also gar nicht bestehen?

Fast kein Staat auf der Welt ist wirklich autark. Das ist weiter kein Problem, wenn für die in Anspruch genommenen Leistungen, etwa Infrastruktur oder militärischen Schutz, Gegenleistungen (z. B. Zahlungen) erbracht werden. Auch ist davon auszugehen, dass erfolgreiche Freie Privatstädte nach dem Vorbild Singapurs im Laufe der Zeit sowohl eine ausreichende eigene Infrastruktur als auch eine Defensivkapazität aufbauen.

DIKTATUR

Der Stadtbetreiber ist doch eine Art Diktator, sind ihm die Bewohner nicht auf Gedeih und Verderb ausgeliefert?

Der Stadtbetreiber ist an den Vertrag gebunden, der seine Kompetenzen auf wenige Bereiche beschränkt. Weiter hat sich der Betreiber einer unabhängigen Streitschlichtung unterworfen. Natürlich wäre er aufgrund des territorialen Gewaltmonopols faktisch in der Lage, eine Diktatur auszuüben. Allerdings würden dann die meisten Bürger die Stadt wieder verlassen und es wäre aufgrund des Reputationsverlustes ausgeschlossen, dass der Betreiber anderswo erfolgreich neue Privatstädte gründet. Insofern unterscheidet er sich nicht von dem Kapitän eines Kreuzfahrtschiffes auf hoher See oder dem Leiter einer abgeschiedenen Feriensiedlung. Beide haben theoretisch die Möglichkeit, sich als Diktatoren aufzuführen, nehmen aufgrund ihres kommerziellen Interesses aber davon Abstand.

SEGREGATION

Hat das Konzept nicht zur Folge, dass Reiche und Weiße in ihre eigenen Privatstadtghettos fliehen und sich ihrer Verantwortung entziehen?

Schwarze wie Weiße, Reiche wie Arme, Juden wie Japaner und sämtliche sonstigen Gruppen, die sich als solche definieren, haben alles Recht der Welt, selbst zu entscheiden mit wem sie zusammen leben möchten. Alles andere würde nämlich bedeuten, sie gegen ihren Willen zu etwas zu zwingen, das sie nicht wollen. Das ist totalitär. Systeme, die ihren Bewohnern mit Gewalt oder Enteignung drohen müssen, damit diese in ihnen verbleiben, werden auf Dauer keinen Bestand haben. Was die Verantwortung für andere angeht, so ist es jedem Einzelnen natürlich unbenommen, über die eigene Familie hinaus auch eine moralische Verpflichtung gegenüber völlig fremden Menschen zu empfinden. Daraus lässt sich aber keine objektive Verpflichtung etwa für besonders Talentierte ableiten, ihnen unbekannte Menschen zu unterhalten. Es gibt kein Recht, auf Kosten Dritter zu leben.

AUSBEUTUNG

Werden nicht aufgrund des fehlenden Sozialstaats und der entsprechenden Schutzvorschriften die Schwächeren durch die Starken ausgebeutet?

Wenn Menschen freiwillig in eine Freie Privatstadt kommen, um dort eine Arbeitsstelle anzunehmen, wissend, dass es dort keinen Sozialstaat und keinen Mindestlohn gibt, dann ist die Behauptung einer wie auch immer gearteten „Ausbeutung“ nur haltbar, wenn man den Betroffenen das Recht auf eine eigene Entscheidung abspricht. Tatsächlich vertreten viele die Ansicht, die meisten Menschen wären nicht in der Lage, ihre berechtigten Interessen wahrzunehmen. Damit behaupten sie implizit, sie selbst wären dazu eher in der Lage und hätten daher das Recht, andere zu bevormunden. In Wahrheit ist das eine Anmaßung. Es gibt hier keinen Mittelweg; entweder haben Erwachsene das Recht, für sich selbst zu entscheiden oder sie haben es nicht.

Im Übrigen sind auch in einer Freien Privatstadt Schwache nicht schutzlos, weil es eine Zivilrechtsordnung gibt, die z. B. vor überraschenden Klauseln in Verträgen schützt. Schließlich lässt der Einwand außer Betracht, dass der Schutz der Schwachen und die Hilfe für die wirklich Bedürftigen, die sich nicht selbst helfen können, auch ohne staatliche Zwangssysteme gewährleistet werden können. Und zwar ohne deren schädliche Nebenwirkungen. Freie Privatstädte werden so im Ergebnis sozialer sein als sogenannte Sozialstaaten. Die Frage nach der sozialen Absicherung wird in Kapitel 21 des Buches über Freie Privatstädte ausführlich behandelt.

EXKLUSION

Wenn sich Freie Privatstädte weltweit durchsetzten, würden sozial Schwache irgendwann nirgends mehr aufgenommen?

Die Trennlinie verläuft nicht zwischen Arm und Reich, sondern zwischen leistungswillig und nicht leistungswillig. Solange jemand arbeitsfähig und arbeitswillig ist, wird er auch willkommen sein und es wird spezialisierte Gemeinwesen gerade auch für den Niedriglohnsektor geben. Aber eine Gesellschaft kann sich nur dann weiterentwickeln, wenn Anreize gesetzt sind, sein eigenes Verhalten zu verbessern, etwa im Hinblick auf Leistungswilligkeit, Selbstdisziplin, Zuverlässigkeit. Insofern gibt es keine Veranlassung, leistungsunwilligen Personen auf irgendeine Art und Weise entgegenzukommen. Diese müssen sich viel mehr anpassen, um aufgenommen zu werden. Das nützt dann unter dem Strich allen. Die verbleibende Frage ist lediglich, wie mit denen umgegangen wird, die sich aufgrund von Behinderung, Krankheit oder sonstigem Unvermögen tatsächlich nicht selbst helfen können, üblicher Weise sind das in jeder Gesellschaftsordnung nicht mehr als 5 %. Sie waren die meiste Zeit der Geschichte Ziel karitativer Hilfe. Freie Privatstädte werden diese Klientel nicht bewusst anziehen, aber umgekehrt diejenigen, die durch Unfall, Krankheit oder Geburt in eine solche Situation geraten, auch nicht hängen lassen.

MENSCHHEITSPROBLEME

Wie könnten globale Menschheitsprobleme wie Umwelt- und Klimaschutz mit einer Struktur aus Freien Privatstädten gelöst werden?

Die meisten Umweltprobleme sind regional und können somit auch auf regionaler Ebene gelöst werden. Zur Attraktivität einer Freien Privatstadt gehört auch eine saubere Umwelt, insofern wird das Regelungsregime diesen Aspekt berücksichtigen (mehr dazu in Kapitel 23 des Buches). Freie Privatstädte bzw. Bewohner, welche über ihre Grenzen hinaus die Umwelt anderer Länder beeinträchtigen, sehen sich zudem rechtlichen Maßnahmen der Betroffenen ausgesetzt. Was vermeintliche globale Menschheitsprobleme angeht, so gilt: Lösungen sind entweder auch ohne einheitliche Weltregierung möglich, wie das bei der Einschränkung der Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) gelang, oder das Problem bzw. die vorgeschlagene Therapie sind so fragwürdig, dass unterschiedliche Ansätze wünschenswert sind. So hatte der Club of Rome 1972 prophezeit, dass um 1990 zahlreiche Metalle erschöpft sein würden. Hätte die Welt auf diese Fehlprognose gehört, hätte der Aufstieg der Schwellenländer, der Milliarden Menschen aus der Armut gebracht hat, nicht stattgefunden, vermutlich wären sogar Millionen aufgrund einer Plan- und Mangelwirtschaft völlig unnötig gestorben. Insofern hilft es, wenn es irgendwo kleine gallische Dörfer gibt, die abweichende Auffassungen auch zu Fragen vermeintlich drängender Menschheitsprobleme vertreten. In Wahrheit ist das größte Menschheitsproblem, dass Menschen andern Menschen ihren Willen aufzwingen möchten. Dieses Problem wird durch Freie Privatstädte gelöst.

EGOISMUS

Freie Privatstädte würden die Gesellschaft polarisieren und spalten. Wahlheimaten werden aus purem Egoismus gewählt: dem eigenen individuellen Wunsch nach einem besseren Leben. Wenn man das weiterdenkt, würde nicht jede Gesellschaft zerstört, weil man am Ende allein auf einer Insel ist, auf die niemand gelassen wird, der nicht genauso denkt wie man selbst?

Der Mensch ist und bleibt ein Herdentier und wird daher der Gemeinschaft mit anderen in der Regel den Vorzug vor dem Alleinleben geben. Aus Gründen der Aggressionsabwehr muss er sich vermutlich sogar mit anderen zusammenschließen. Im Gegenzug ist er bereit, von seiner absoluten Freiheit Abstriche zu machen. Aber alle Gruppenbildung muss freiwillig erfolgen. Betrachten wir nur einmal, in welchen Vereinen, Interessengruppen und sonstigen Zusammenschlüssen wir bereits tätig sind. Wieso sollte dies plötzlich anders werden, wenn sich der „Staat“ in Gestalt Freier Privatstädte auf die Produktion von Sicherheit beschränkt? Das Zusammenleben funktioniert aber umso besser, je mehr sich die Auffassungen der Bewohner über den Umfang der notwendigen Freiheitsbeschränkungen ähneln. Daher muss es viele verschiedene Angebote des Zusammenlebens geben. Der Wettbewerb der Systeme führt im Endeffekt dazu, dass sich bestehende Gesellschaften in Richtung auf mehr Kundenzufriedenheit ändern und dass insgesamt weniger Menschen in Systemen leben, in denen sie sich nicht wohlfühlen. Das wäre kein schlechtes Ergebnis. Was den Egoismus angeht, so gibt es zwei Gruppen von Menschen: die einen, die zugeben, dass sie letzten Endes eigennützig handeln und die anderen, die das mit aller Kraft zu verbergen suchen, zuweilen auch vor sich selbst. Der individuelle Wunsch nach einem besseren Leben ist nicht nur legitim, er ist der Grund für allen bisherigen Fortschritt der Menschheit.

UNTERSCHIEDE ZU STADTSTAATEN

Was sind die grundlegenden Unterscheidungsmerkmale zu bestehenden Stadtstaaten wie Singapur, Monaco, Dubai?

In diesen Stadtstaaten, gibt es eine Regierung bzw. ein Parlament, welche die geltenden Regeln praktisch jederzeit ändern können, ohne die Einwohner zu fragen. Und zwar auch zu deren Lasten und auch in Abweichung dessen, weshalb die meisten Bewohner eigentlich dorthin gekommen sind. Diese sind eben keine Kunden, sondern Untertanen. Der Spruch „immer wenn das Parlament tagt, sind Eigentum und Freiheit der Bürger in Gefahr“ gilt leider auch dort. Die Zahl der Regelungen und damit der Freiheitseinschränkungen wächst beständig.

In einer Freie Privatstadt hingegen erhalten Sie vom Betreiber, der sozusagen „Staatsdienstleister“ ist, ein Vertragsangebot. In diesem Vertrag ist klar niedergelegt, welche Leistungen er erbringt und was diese Sie kosten. Dort wird auch niedergelegt sein, welche Pflichten Sie im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens haben, welches Rechtssystem gilt und dergleichen. Der Betreiber kann später nicht einseitig diese Regelungen oder die zu bezahlenden Beträge ändern, wie das in der Politik gang und gäbe ist. Sie haben darauf einen Rechtsanspruch. Streitfälle mit dem Betreiber werden z.B. vor einem unabhängigen Schiedsgericht verhandelt. Dieser Vertrag läuft, ggf. nach einer gewissen Probezeit, auf unbestimmte Zeit. Entsprechend einem langlaufenden Versicherungsvertrag können Sie den Vertrag fristgerecht jederzeit kündigen, der Betreiber aber nur im Ausnahmefall, etwa wenn Sie gegen Ihre Vertragspflichten verstoßen haben.

GASTGEBERSTAATEN

Warum sollten Staaten sich überhaupt dazu entschließen, die Kontrolle über einen Teil ihres Territoriums teilweise aufzugeben? Welche Gesetze des Staates würden weiter gelten und welche außer Kraft gesetzt werden?

Staaten können nur dann für ein solches Konzept gewonnen werden, wenn sie sich Vorteile davon versprechen. Nehmen Sie als Beispiel Hong Kong, Singapur oder auch Monaco. Um diese Stadtstaaten herum hat sich ein Kordon von dicht besiedelten und im Vergleich zum Rest des Landes durchaus wohlhabenden Gegenden gebildet. Dessen Einwohner arbeiten häufig im angrenzenden Stadtstaat, versteuern aber ins Mutterland. Wenn man nun davon ausgeht, dass sich solche Entwicklungen in einem vormals strukturschwachen oder ganz unbesiedelten Gebiet ereignen, dann kann der Gastgeberstaat dadurch nur gewinnen. Idealerweise gelten gar keine seiner Gesetze weiter. Aus praktischen und politischen Gründen wird das vermutlich nicht in Reinform möglich sein. Welchen Grad an innerer Autonomie die jeweilige Freie Privatstadt dann tatsächlich hat, ist letztlich Verhandlungssache.

IMMIGRATIONSREGELN

Was sind die Einwanderungsbedingungen? Wer entscheidet darüber?

Im Prinzip wird jeder einwandern dürfen, der seinen Unterhalt bestreiten kann und der die Grundregeln anerkennt. Zu diesen Grundregeln gehört neben der Zahlung des Beitrages und einigen Verhaltensregeln, die von Stadt zu Stadt variieren können, vor allem, dass jeder machen kann was er möchte, solange er nicht in die Rechte anderer eingreift. Weiter gibt es keinen Anspruch, auf Kosten anderer zu leben. Jeder geschäftsfähige Bewohner ist für die Konsequenzen seines Tuns selbst verantwortlich. Insofern wird man Bewerber, die von vornherein Ansichten vertreten, die mit dieser Ordnung nicht kompatibel oder sogar auf deren Beseitigung gerichtet sind, beispielsweise Sozialisten oder Islamisten, nicht einwandern lassen. Dasselbe gilt für bekannte Ex-Diktatoren, international gesuchte Schwerkriminelle und dergleichen. Die entsprechende Eignung wird per Fragebogen/Gespräch abgefragt. Da man sich insofern natürlich verstellen kann, wird eine Probezeit vereinbart, innerhalb derer der Betreiber den Vertrag jederzeit wieder kündigen kann.

In Fragen der Zuwanderung entscheidet allein der Betreiber. Es ist ja seine Hauptdienstleistung, für die bereits ansässigen Bewohner sicherzustellen, dass Einwanderer nicht die freiheitliche Ordnung stören oder gar Leib und Leben bedrohen. Das kann er nur, wenn er die Zuwanderung entsprechend kontrolliert bzw. Störer auch wieder hinauswerfen kann. Anders ist es nicht möglich, den gesellschaftlichen Frieden und Wohlstand dauerhaft auf einem hohen Niveau zu erhalten. Denkbar wäre aber, dass Bewohner, die bestimmte Personen unbedingt haben wollen (etwa als Arbeitnehmer), eine Sicherheitsleistung für diese erbringen, wenn deren Eignung nicht abschließend festgestellt werden kann oder diese (noch) über keine eigenen Mittel verfügen.

REICHE

Sind Freie Privatstädte nur etwas für Reiche?

Keineswegs. Die geschätzten Kosten für das verpflichtend abzunehmende Basispaket, also Sicherheit und Gerichtssystem, belaufen sich auf nicht mehr als tausend Euro pro Jahr. Kommt noch eine soziale Mindestsicherung hinzu, sind es wenige tausend Euro pro Jahr. Das sollten sich die allermeisten leisten können. Dadurch, dass keine Steuern erhoben werden, dürften insbesondere ledige Berufsanfänger, aber auch alle Mittelverdiener wesentlich entlastet werden. Die frei gewordenen Gelder stehen für eigene Kranken – und Rentensparpläne oder die Mitgliedschaft in Selbsthilfeeinrichtungen zur Verfügung sowie für die Ausbildung der Kinder. Freie Privatstädte bieten insbesondere für Unternehmen erhebliche Anreize, sich anzusiedeln. In der Folge werden auch Arbeitsplätze für Gering- und Mittelverdiener entstehen. Warum sollten diese angesichts der niedrigen Abgaben und der sonstigen Vorteile nicht auch in der Stadt leben?

WÄHRUNG

In welcher Währung soll bezahlt werden?

Für die Zahlungen an die Betreibergesellschaft der Freien Privatstadt wird vermutlich eine gängige Haupt- oder Regionalwährung im Bürgervertrag festgelegt. Im Übrigen gilt „Free Banking“, d.h. die Bewohner und Gewerbetreibenden können selbst entscheiden, in welcher Währung sie bezahlen oder bezahlt werden wollen.

FINANZIERUNG

Wie finanzieren sich Freie Privatstädte?

Im Prinzip durch Beiträge, die die Ausgaben für Sicherheit, ein Rechtssystem und eine gewisse Infrastruktur abdecken. Der Betreiber muss vermutlich für die ersten Jahre etwas vorfinanzieren. Ab einer gewissen Einwohnerzahl ist das profitabel, weil Sicherheitskräfte, Streitschlichtungsstellen und Infrastruktur etwa bei einer Verdoppelung der Einwohner nicht ebenso verdoppelt werden müssen, um das gleiche Dienstleistungsniveau zu bieten. In der Praxis wird die Betreibergesellschaft einen Gutteil ihrer Einnahmen durch Immobiliengeschäfte erzielen, indem sie früh Land kauft, welches dann durch die Etablierung eines stabilen und nachgefragten Privatstadtsystems im Wert steigt. Das Land kann dann parzelliert und verkauft oder verpachtet werden. Die entsprechenden Einnahmen können dann die Ausgaben querfinanzieren und das Beitragsniveau absenken.

UNTERSCHIED ZU BESTEUERUNG

Wo liegt im Beitragssystem der Unterschied zu Steuern in herkömmlichen Systemen?

In herkömmlichen Systemen ist der Bürger zur Steuerzahlung verpflichtet, ohne ein korrespondierendes Leistungsrecht zu haben. In einer Freien Privatstadt stehen Leistung und Gegenleistung in einer direkten Beziehung. Beide Vertragspartner haben einen Anspruch auf Vertragserfüllung, das heißt der Betreiber kann vom Bürger die Zahlung des festgesetzten Beitrags verlangen, aber eben keine zusätzlichen Beträge. Der Bürger wiederum kann vom Betreiber einklagen, dass dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, indem er etwa Sicherheit und ein funktionierenden Rechtssystem gewährleistet. Wer Opfer eines Verbrechens wird, hat grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch geben den Betreiber.

VERTRAG STATT VERFASSUNG

Was ist der Hauptvorteil eines Vertragssystems gegenüber Verfassungssystemen?

Der entscheidende Unterschied zu herkömmlichen Systemen ist, dass der Betreiber oder auch ein von der Mehrheit gewähltes Gremium nicht immer mehr Befugnisse an sich ziehen und den Bewohnern in ihre Lebensgestaltung hineinreden können. Verfassungen können geändert werden, auch gegen den Willen der Betroffenen, sofern entsprechende Mehrheiten vorhanden sind. Verträge hingegen nur, wenn der Vertragspartner zustimmt. Daher sind der Vertrag mit jedem einzelnen und die entsprechende Rechtsposition so wichtig. Es geht um größtmögliche Selbstbestimmung, nicht um größtmögliche Mitbestimmung. Wenn jeder frei entscheiden kann, was er tun und wie er leben möchte, gibt es auch für Mitbestimmungsorgane wie Parlamente keinen wirklichen Bedarf. Diese laufen zudem immer Gefahr, von Interessengruppen oder der Regierung für ihre Zwecke gekapert zu werden. Schließlich kann jeder Vertragsbürger gegen den Stadtbetreiber klagen bzw. Zahlungen zurückhalten, wenn er der Meinung ist, der Vertrag werde nicht ordentlich erfüllt. In Verfassungssystemen hat der einzelne Bürger in der Regel keine Klagebefugnis, wenn der Staat seine Aufgaben schlecht erfüllt und schon gar kein Steuereinbehaltungsrecht.

INTERESSENTEN

Gibt es etwas, das konkrete Interessenten noch bedenken sollten?

Jeder Interessent sollte sich vorab Gedanken machen, wie er seinen Lebensunterhalt bestreiten will. Natürlich wird eine Freie Privatstadt versuchen, so viele Unternehmen wie möglich anzuziehen, aber diese Frage muss trotzdem jeder selbst beantworten. Enthusiasmus und Freiheitsbegeisterung alleine sind zu wenig. Auch wer ein libertäres Utopia sucht, wird möglicherweise enttäuscht sein. Es wird Regeln des Zusammenlebens geben und ein Gewaltmonopol des Betreibers, diese auch durchzusetzen. Wer trotzdem Interesse hat, kann sich zum Beispiel für den Newsletter der Free Cities Foundation eintragen. Sobald die ersten Projekte an den Start gehen, wird dort informiert.

Zurück zur Homepage